Hundeversicherungen

Welche Kosten übernimmt die
Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Die meisten Hundehalter fragen sich oft, wofür eine Hundehalterhaftpflichtversicherung eigentlich tatsächlich nützlich ist und welche Kosten diese konkret trägt.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung erscheint sinnvoll, wenn man sich die möglichen Szenarien ausmalt, die einem Hundehalter passieren könnten. Ein gebissener Postbote kann nicht nur Schmerzensgeld, sondern auch die Bezahlung des Verdienstausfalles fordern. Verkehrsteilnehmer, die durch einen Unfall geschädigt werden, den Ihr Hund verursacht hat, können mit hohen Schadensforderungen an Sie herantreten. Ohne eine passende Versicherung können unerwartet hohe Kosten entstehen.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Kosten, die durch den Hund verursacht wurden. Versichert sind meistens Personenschäden, Vermögensschäden, Sachschäden und Mietsachschäden. Das bedeutet, dass Personen, die durch Ihren Hund verletzt werden, von der Hundehalterhaftpflichtversicherung entschädigt werden. Wenn Schäden an der Mietwohnung entstehen, kommt auch hierfür die Hundehalterhaftpflichtversicherung auf. Zerkratztes Parkett und angekaute Türen sind keine Seltenheit, wenn man mit einem Hund zur Miete wohnt. Darum zahlt sich für Hundehalter, die mit ihrem Hund in einem gemieteten Objekt wohnen, die Hundehaftpflicht in den meisten Fällen aus. Aber auch Verdienstausfälle von geschädigten Personen werden von der Hundehalterhaftpflichtversicherung übernommen. Wenn beispielsweise ein Geschäftsmann wegen Ihrem Hund einen Autounfall hat und seinen nächsten Termin nicht wahrnehmen kann, kann es sein, dass er den Vermögensschaden von Ihnen ausgeglichen haben möchte. Außerdem tritt die Versicherungsgesellschaft in Verhandlung mit den Geschädigten. Genauso werden eventuell unberechtigte Ansprüche an den Versicherten von den Versicherungen abgewehrt.

In Deutschland werden laut Statistiken die meisten Unfälle von Hunden und Pferden, im Vergleich zu anderen Haustieren, verursacht. Die Höhe der Kosten, die durch solche Unfälle entstehen, sind auch um ein Vielfaches höher als die Kosten, die durch Unfälle mit Kleintieren entstehen. Darum haftet die private Haftpflichtversicherung des Halters auch nur für Unfälle mit Kleintieren oder Katzen. Zu Kleintieren werden von den Versicherungen in aller Regel Nagetiere, Fische und Vögel gezählt. Zu berücksichtigen sind allerdings immer die genauen Angaben des jeweiligen Versicherers.

Es ist natürlich zu beachten, dass die Tarife und Leistungen der verschiedenen Versicherer variieren. Ein Vergleich der Anbieter, die eine Hundehalterhaftpflichtversicherung im Programm haben, lohnt in sich in jedem Fall. Außerdem sind die Auflagen der Versicherungen entscheidend. So fordern manche Anbieter eine Leinenpflicht und einen Maulkorbzwang für bestimmte Hunde. Sollte dann ein Schaden entstehen, wenn der Halter diese Vorschriften nicht beachtet hat, wird die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen.